Aktuelle Unternehmenskennzahlen

Zahlen, Daten, Fakten

Informieren Sie sich über die aktuellen Unternehmens­kennzahlen und die der vorhergehenden Jahre. Sie können auf dieser Seite unter anderem die Geschäftsberichte, die Berichte über Solvabilität und Finanzlage (SFCR) und unsere Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen als PDF-Dokumente herunterladen.

Partner der von der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. geführten Konsortialverträge

Auskünfte zu den Daten unserer Konsortialpartner gemäß § 15 der Mindestzuführungsverordnung (MindZV) erhalten Sie auf der jeweiligen unternehmenseigenen Seite.

Allianz Lebensversicherungs-AG
Debeka-Lebensversicherungsverein a. G.
R+V Lebensversicherung AG und R+V Lebensversicherung a.G.

Stand: Januar 2020

Einleitung

Die Europäische Union (EU) beabsichtigt, die Transparenz zwischen börsennotierten Unternehmen in der EU und ihren Investoren zu verbessern, und will gleichzeitig eine Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsabtausches sowie eine gesteigerte Ausübung von Aktionärsrechten erreichen.

In Deutschland erfolgt die Umsetzung dieses Vorhabens mithilfe des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II) in Verbindung mit den §§ 134a bis 134c des Aktiengesetzes (AktG).

Innerhalb der VOLKSWOHL BUND-Gruppe sind die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. und die Dortmunder Lebensversicherung AG von den genannten Normen betroffen. Der Bericht zur Dortmunder Lebensversicherung AG ist auf der Internetseite dieser Gesellschaft hinterlegt.

Offenlegungspflichten nach § 134c AktG

1. Die Kapitalanlageentscheidungen der VBL richten sich grundsätzlich nach den Anforderungen der Passivseite (englisch Liability Driven Investments LDI). Demnach determinieren die passivseitigen Fälligkeiten, Verbindlichkeiten und Ertragserfordernisse die aktivseitigen Kapitalanlageentscheidungen. Im Rahmen dieses Bilanzstrukturmangements werden dabei u.a. auch Risikoprämien aus direkten Aktieninvestments berücksichtigt.

2. Für die in der Direktanlage gehaltenen (unbedeutenden) Aktienbestände wird, analog zur Mitwirkungspolitik, auf eine Berichterstattung über das Abstimmungsverhalten verzichtet. Hinweise zur Stimmrechtsausübung für Aktienbestände innnerhalb der INKA finden sich auf der Internetseite dieser Gesellschaft (Angaben hierzu s.o.).

3. Im Rahmen regelmäßiger Sitzungen mit Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft als auch der Spezialfondsmanager findet u.a. eine laufende Überwachung der Portfolioumsätze sowie eine Marktgerechtigkeitsprüfung der Konditionengestaltung statt.

4. Der Dienstleistungsvertrag mit der INKA ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien sind jedoch berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende des Geschäftsjahres diesen Vertrag zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Fondsgebundene Lebensversicherung (FLV)

Die Auswahl der Fondsprodukte im Rahmen einer fondsgebundenen Lebensversicherung erfolgt unmittelbar durch den Versicherungsnehmer. Hinsichtlich der Mitwirkungspolitik und der Offenlegungspflichten verweisen wir in diesem Zusammenhang auf die Internetseiten der jeweiligen Fondsgesellschaft.

Umsetzung der Verordnung über nachhaltigkeits­bezogene Offenlegungs­pflichten im Finanz­dienstleistungs­sektor

Bei der europäischen Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) handelt es sich um Informationen zur Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen einbezogen werden oder zu den Ergebnissen der Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des gewählten Finanzprodukts.

Für unsere Veröffentlichungen haben wir eine gesonderte Seite erstellt.

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